Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Technische Universität Clausthal ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und ihre Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich regelmäßig austauscht.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Dokumentenserver der UB Clausthal, der unter der Domain dokumente.ub.tu-clausthal.de zu erreichen ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die auf dem Dokumentenserver publizierten Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei und können nicht automatisiert in eine barrierefreies Format umgewandelt werden, da

  • da die UB Clausthal nicht das Recht auf die Änderung der Dateien besitzt,
  • die Ausgangsformate nicht zu Verfügungs stehen,
  • die Zitierfähigkeit der Dokumente nicht mehr gewährleistet ist.
Eine nachträgliche manuelle Bearbeitung der Dokumente ist unverhältnismäßig arbeitsaufwendig und wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

Der Dokumentenserver richtet sich an Wissenschafler aus den jeweiligen Fachbereichen. Auf Grund der komplexen Inhalte kann eine einfache Sprachgestaltung nicht umgesetzt werden und es werden gängige Fachbegriffe und Abkürzungen genutzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über die Kontaktseite der UB-Clausthal können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und nicht barrierefreie Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)0511 120-4010