Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die Technische Universität Clausthal Vom 29. August 2011
Wissenschaftliches Arbeiten beruht auf Prinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität, d. h. guter wissenschaftlicher Praxis. Diese den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln und die Voraussetzungen für ihre Geltung und Anwendung in der Praxis zu sichern, ist eine Kernaufgabe der Lehre und der Selbstverwaltung der Wissenschaft. Gute wissenschaftliche Praxis ist auch Voraussetzung für leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte Forschung. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze ist wissenschaftliches Fehlverhalten. Besteht ein Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten, gebietet es die Verantwortung der Hochschule für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, ihm in einem geordneten Verfahren mit dem Ziel der Aufklärung des Sachverhalts im Hinblick auf die Einleitung der von der Rechtsordnung vorgesehenen Sanktionen nachzugehen.
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